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   LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23   

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https://dejure.org/2023,46254
LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23 (https://dejure.org/2023,46254)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2023 - 324 O 203/23 (https://dejure.org/2023,46254)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 324 O 203/23 (https://dejure.org/2023,46254)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08

    Gegendarstellungsbegehren von Behörden

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23
    Danach gelte, "(a)uch eine fehlerhafte oder falsche Berichterstattung, wie sie die Bf. im vorliegenden Verfahren eingeräumt und selbst - wenn auch ohne Hinweis auf die Ausgangsberichterstattung - in späteren Artikeln korrigiert hat, berechtigt danach nicht stets und gleichsam automatisch zu einer Gegendarstellung nach § 10 I BerlPresseG" (BerlVerfGH, Beschl. v. 20.08.2008 - VerfGH 22/08, NJW 2008, 3491).

    Soweit vertreten wird, dass es nahe liege, für die Entscheidung über einen Gegendarstellungsanspruch einer Behörde auf diejenigen Kriterien und Maßstäbe zurückzugreifen, die in der Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Anspruch juristischer Personen des öffentlichen Rechts auf Richtigstellung entwickelt wurden (so BerlVerfGH NJW 2008, 3491, 3493), überzeugt dies nicht.

  • KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09

    Anspruch einer Behörde auf Gegendarstellung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23
    (...) Ein Anspruch auf Gegendarstellung kommt danach für Behörden nur in Betracht gegenüber Tatsachenbehauptungen, die unter Berücksichtigung der Unterschiede in ähnlich gravierender Weise wie bei natürlichen Personen in ihre Rechtsstellung eingreifen und sich jenseits ihrer konkreten Einwirkungsmöglichkeiten auf das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit erheblich auswirken können, namentlich etwa das unerlässliche Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen in Frage stellen oder ihre Funktionsfähigkeit gefährden" (KG Berlin, Beschl. v. 17.03.2009 - 9 W 48/09 -, Rn. 9, 12).

    Die Kammer ist vor diesem Hintergrund nicht der Auffassung, dass einer Behörde ein Gegendarstellungsrecht nur gegen solche Tatsachenbehauptungen zustehen soll, die das unerlässliche Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen in Frage stellen oder ihre Funktionsfähigkeit gefährden (so aber KG Berlin, Beschl. v. 17.03.2009 - 9 W 48/09 -, Rn. 12).

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23
    Ein vergleichbarer Maßstab wird zwar angenommen für das Bestehen von Richtigstellungsansprüchen einer Behörde (vgl. BGH NJW 2008, 2262, Rn. 29 zum Richtigstellungsanspruch, "geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen").
  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23
    Über das Erfordernis des ?berechtigten Interesses' kann besonderen Konstellationen im Einzelfall Rechnung getragen werden" (BVerfG Beschl. v. 09.04.2018 - 1 BvR 840/15, BeckRS 2018, 9259 Rn. 16).
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